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Ich bin kein Täter mit krimineller Energie und die LEG lügt bewusst

veröffentlicht vor 4 Jahren, am 18. Oktober 2019  |  aktualisiert vor 4 Jahren  |  LEG    Sicherheit    Sicherheitslücke    Urteil      |  0 Kommentare

Ergänzend zu meinen Beitrag vom 2. Juli 2019 zur Sicherheitslücke der LEG und meinem Beitrag zur Reaktion der LEG vom 6. Juli 2019 das Urteil meiner Unterlassungsklage gegen die LEG.

Konkret habe ich die LEG aufgefordert folgende Aussagen zukünftig zu unterlassen oder zu verbreiten:

Am 3. September 2019 fand hierzu ein mündliches Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf statt. Seitens der LEG war ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung der LEG Management GmbH sowie ein Jurist einer externen Kanzlei anwesend. Ich war zusammen mit meiner Anwältin vor Ort.

Der Richter bemühte sich um einen Vergleich - die LEG weigerte sich jedoch die Aussagen auch zukünftig zu unterlassen - eventuelle würden sie diese ja nochmal "wiederholen müssen", sofern ich nochmal etwas "hacken" würde.

Während meiner Schilderung des Hergangs vor Gericht bekam ich den Vorwurf diesen Hergang bislang nicht geschildert zu haben. Die Einträge auf meiner Website (die den beiden offenbar sehr gut bekannt war, da mir Vorgeworfen wurde Anleitungen zum Hacken von Webseiten zu veröffentlichen) und die mediale Berichterstattung beweisen hier allerdings ganz klar etwas anderes.

Meines Erachtens nach hatten beide Vertreter der LEG klare Kenntnisse über die Sicherheitslücke und den Hergang - verteidigten aber nach wie vor das Schreiben vom 4. Juli 2019 welches (nun schwarz auf weiß) Tatsachen verdreht und einseitig darstellt (man könnte der LEG auch unterstellen dass sie bewusst lügt). Angesprochen vom Richter ob sich die Sicherheitslücke tatsächlich so darstellen würde wie von mir geschildert, erwiderte der Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung nur, dass er dies nicht wissen würde, da er darüber keine Kenntnisse hätte. Die Vertretung der LEG tritt also in einer mündliche Verhandlung auf ohne Kenntnisse über den Sachverhalt zu haben? Na klar doch.

Vermutlich ging es um Schadensbegrenzung bzw. Zeit zu schinden um sich eine neue Taktik aus den Fingern saugen zu können. Der Richter gab der LEG nach Ende der Verhandlung Zeit bis 30. September 2019 weitere Unterlagen zum Sachverhalt einzureichen.

Am 14. Oktober 2019 erfolgte dann die Urteilsverkündung.

Die Gerichtskosten sowie meine Kosten sind von der LEG zu tragen, der Streitwert wurde auf 25.000€ festgesetzt.

Bei Interesse findet ihr hier das komplette Urteil vom 14. Oktober 2019.